Leistungsbeschreibung und Besondere Geschäftsbedingungen Internet und Telefonie Privatkunden

Teil A: Besondere Geschäftsbedingungen für Privatkunden

1.   Geltungsbereich und Definitionen

1.1  Die nachfolgenden besonderen Bestimmungen regeln die Überlassung von Internetzugangsdiensten und Telefondiensten durch die Firma A+U Baumann OHG.

1.2  Soweit nicht nachfolgend modifiziert, gelten im Übrigen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma A+U Baumann OHG für die Erbringung von Telekommunikationsdiensten (AGB).

1.3  Die Firma A+U Baumann OHG erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage

  • des Einzelvertrages;
  • dieser Leistungsbeschreibung und besonderer Geschäftsbedingungen der Firma A+U Baumann OHG;
  • der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma A+U Baumann OHG;

Im Falle von Widersprüchen gelten die Regelungen in der oben genannten Reihenfolge.

2.   Zustandekommen des Vertrages

2.1  Der Vertrag kommt durch Unterschrift beider Parteien oder durch einen Kundenauftrag mit nachfolgender Auftragsbestätigung der Firma A+U Baumann OHG zustande.

2.2  Die Firma A+U Baumann OHG kann die Annahme eines Auftrages verweigern, insbesondere wenn begründete Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen.

3.   Laufzeit und Kündigung

3.1  Verträge sind auf unbestimmte Zeit, ggf. mit einer im Vertrag vereinbarten Mindestlaufzeit, geschlossen. Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung der vereinbarten Leistung.

3.2  Bei Verträgen mit Mindestlaufzeit ist der Vertrag von beiden Vertragspartnern erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar.

Bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten verlängert sich der Vertrag jeweils um sechs Monate, wenn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Mindestlaufzeit oder einer Verlängerungszeitraums gekündigt wird.

3.3  Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeit ist der Vertrag mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündbar.

3.4  Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform. Maßgebend für die Wahrung von Fristen ist der Eingang bei der Firma A+U Baumann OHG.

4.   Rechnungsstellung

4.1  Die Rechnungsstellung für die Firma A+U Baumann OHG erfolgt kalendermonatlich als Papierrechnung. Die monatliche Rechnung enthält

  • ggf. angefallene einmalige Installationsgebühren (z.B. Neuanschluss),
  • ggf. Entgelte für Änderungen,
  • die monatliche/n Grundgebühr/en,
  • die Verbindungsentgelte pro Rufnummer summiert nach Tarifzonen.

4.2  Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Beträge für Verbindungen zu bestimmten Personen, Behörden und Organisationen in einer Summe als „sonstige Gespräche“ zusammengefasst, sofern die o.g. Personen oder Einrichtungen auf Antrag in eine Liste der Bundesnetzagentur im Sinne von §99(2) TKG aufgenommen wurden. Die Zielrufnummern für derartige Verbindungen werden nicht ausgewiesen.

4.3  Die günstigen Firma A+U Baumann OHG-Tarife setzen voraus, dass der Kunde alle Entgelte, die durch die Nutzung entstanden sind, zur Verfahrensvereinfachung mittels Lastschrifteinzugsverfahren begleicht. Bei Nichterteilung oder Widerruf der Lastschrifteinzugsermächtigung durch den Kunden kann die Firma A+U Baumann OHG ein zusätzliches Entgelt für die administrative Abwicklung nach der jeweils gültigen Preisliste erheben.

Teil B: Leistungsbeschreibung Internet und Telefonie für Privatkunden

1.   Zielgruppe

1.1  Die Firma A+U Baumann OHG bietet die Leistungen ausschließlich für Privatkunden.

1.2  Die Nutzung der Leistungen von Kunden, die nicht unter den Anwendungsbereich nach Ziff. 1.1 fallen, stellt eine missbräuchliche Nutzung dar. Im Falle einer missbräuchlichen Nutzung durch einen gewerblichen Kunden, ist die Firma A+U Baumann OHG berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

2.   Standardleistung Internetzugang

2.1  Die Firma A+U Baumann OHG überlässt dem Kunden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Internetzugang.

2.2  Hierfür installiert die Firma A+U Baumann OHG einen Glasfaser-Kundenanschluss. Die Ausführung des Kundenanschlusses kann

  • als direkter Glasfaseranschluss bis in die Räumlichkeiten des Kunden (Fiber-to-the-home, FTTH), oder
  • mit optischer/elektrischer Umsetzung auf die bestehende Koaxialverkabelung im Anschlussbereich des Gebäudes (Fiber-to-the-building, FTTB)

erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zum Anschlussbereich zu ermöglichen, soweit dieser nicht frei zugänglich ist. Der  Abschluss des Glasfasernetzes (Übergabepunkt) erfolgt grundsätzlich im Anschlussbereich des Gebäudes (Anschlussraum, Elektroverteilungsraum, etc.). Die notwendige Verkabelung innerhalb Gebäudes zwischen Anschlussbereich und Räumlichkeiten des Kunden ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Der Anschluss des Kundenrechners bzw. des Kunden-Netzwerkes an den Firma A+U Baumann OHG-Dienst erfolgt über ein durch die Firma A+U Baumann OHG für die Vertragsdauer bereitgestelltes Modem. Das Modem verbleibt im Eigentum der Firma A+U Baumann OHG, bildet die Übergabestelle an den Kunden und wird ausschließlich von der Firma A+U Baumann OHG konfiguriert, verwaltet und gewartet. Alle nachfolgend angeschlossenen Endgeräte sind im Verantwortungsbereich des Kunden.

2.3  Die angegebenen Übertragungsgeschwindigkeiten sind Maximalwerte und sind unter anderem von der Netzauslastung des Internet-Backbones, der Gebäudeverkabelung und von der Leistungsfähigkeit der anbietenden Server abhängig.

2.4  Der Verbindungsaufbau erfolgt mit dem DHCP-Protokoll (Dynamic Host Configuration Protocol). Es wird auf Kundenseite ein PC, ein Router oder eine Firewall mit einem Betriebssystem benötigt, für das ein DHCP-Treiber verfügbar ist. Diese sind nicht im Lieferumfang enthalten. Als Einplatzlösung benötigt der Kunden-PC eine Ethernet-Netzwerkkarte. Für die Anbindung eines Netzwerkes (Mehrplatzlösung) benötigt der Kunde einen Ethernet-Router.

2.5  Der Anschluss stellt eine Verbindung eines IP-Netzes des Kunden (LAN, WAN, Intranet) mit dem öffentlichen Internet her. Der durch die Kundenanbindung erzeugte IP-Verkehr ist im Nutzungsentgelt enthalten (Internet-Flatrate). Die Nutzung über einen anderen Provider als Kabel-Baumann ist nicht möglich.

2.6  Die Verfügbarkeit des Anschlusses beträgt 98 % im Jahresmittel. Die Internetverbindung wird bei Inaktivität nach einigen Minuten bzw. bei ununterbrochener Nutzung mindestens einmal am Tag unterbrochen („Zwangstrennung“). Danach ist eine sofortige Wiedereinwahl möglich.

3.   Standardleistung Telefonie

Die Firma A+U Baumann OHG überlässt dem Kunden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Telefonanschluss.

3.1  In allen Anschluss-Varianten ist ein Telefonanschluss enthalten, dem eine Rufnummer zugewiesen wird. Diese Rufnummer kann für Telefonate und/oder Faxdienste verwendet werden. Die Zuteilung eines weiteren Telefonanschlusses gegen gesondertes Entgelt ist möglich. Sofern der Kunde nicht bereits über eine/mehrere Teilnehmerrufnummer/n verfügt oder eine/mehrere bestehende Teilnehmerrufnummer/n nicht beibehalten möchte, erhält der Kunde von der Firma A+U Baumann OHG Teilnehmerrufnummern (geographische Rufnummern).

3.2  Der Kunde ermächtigt die Firma A+U Baumann OHG, die Kündigung von bestehenden Anschlüssen und die Rufnummernportierung beim bisherigen Teilnehmernetzbetreiber durchzuführen und wird hierzu evtl. erforderliche Unterschriften leisten sowie die Anschluss- und Rufnummerneinrichtung auf das Teilnehmernetz eines Technologiepartners zu beauftragen.

Der Kunde gestattet auch den Wechsel des Teilnehmernetzbetreibers/Technologiepartners während der Vertragslaufzeit.

3.3  Die Übernahme bestehender Telefonanschlüsse bzw. Rufnummern im Zuge des Teilnehmernetzbetreiberwechsels zu der Firma A+U Baumann OHG findet während des sogenannten Portierungsfensters statt. Das Portierungsfenster liegt werktags (Montag bis Freitag) zwischen 6:00 Uhr und 12:00 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums werden die physikalische Anschlussleitung und die zu übernehmende/n Rufnummer/n vom bisherigen Teilnehmernetzbetreiber zu der Firma A+U Baumann OHG übergeben und der Anschluss von der Firma A+U Baumann OHG bereitgestellt. Dabei kommt es zu Unterbrechungen des Dienstes.

3.4  Die Firma A+U Baumann OHG beauftragt auf Wunsch des Kunden den Eintrag des Standardkundendatensatzes in das Kommunikationsverzeichnis der Deutschen Telekom, das als Basis für gedruckte Verzeichnisse, elektronische Medien und zum Betreiben telefonischer Auskunftsdienste benutzt wird. Der Standardkundendatensatz umfasst nach Wunsch des Kunden Name (bis max. 80 Schreibstellen), Vorname oder Namenszusätze (bis max. 120 Schreibstellen), Straße, Hausnummer, Rufnummer und/oder Telefaxnummer. Bei einem Anlagenanschluss können zusätzlich max. 15 Nebenstellennummern je Eintrag als Untereintrag, jedoch ohne eigene Anschrift, angegeben werden. Der Kunde bestimmt, in welchen Verzeichnissen der Eintrag erfolgt und ob sich die telefonische Auskunft auf die Rufnummer beschränkt oder ganz unterbleibt. Ferner kann der Kunde seinen Eintrag für die Inverssuche freigeben oder der Inverssuche gemäß §105(3) TKG ausdrücklich widersprechen. Wünscht der Kunde keinen Eintrag seiner Angaben in öffentliche Verzeichnisse, so wird die Anzeige der Rufnummer des Kunden nur auf gesonderten Antrag des Kunden übermittelt.

4.   Sprachverbindungen im Netz der Firma A+U Baumann OHG

Der Kunde kann Verbindungen entgegennehmen oder durch die Firma A+U Baumann OHG Verbindungen zu anderen Anschlüssen herstellen lassen.

4.1  Verbindungen im Firma A+U Baumann OHG-Netz werden mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 64 Kbit/s (ISDN) oder mit einem Frequenzbereich von 300Hz bis 3400Hz (Übertragungsbandbreite 3.1 kHz bei analogen Telefonanschlüssen) hergestellt.

4.2  Verbindungen im Firma A+U Baumann OHG-Netz werden mit einer mittleren Durchlasswahrscheinlichkeit von 97% hergestellt. Auf Grund dieser wirtschaftlichen Dimensionierung des Netzwerks muss der Kunde damit rechnen, dass eine Verbindung nicht jederzeit hergestellt werden kann.

Durch die technischen Parameter anderer Telekommunikationsnetze, insbesondere bei Verbindungen ins Ausland, können Übertragungsgeschwindigkeit und Verfügbarkeit von Leistungsmerkmalen eingeschränkt sein.

Das Absetzen eines Notrufes (110,112) ist möglich. Der Notruf wird der Notrufabfragestelle des vom Kunden bei der Beauftragung angegebenen „Anschlussstandort“ zugestellt. Sollte der Kunde den Dienst nicht an dieser Adresse nutzen (nomadische Nutzung) und einen Notruf absetzen, kann die Weiterleitung nur zu der oben genannten Notrufabfragestelle erfolgen. Insofern kann bei nomadischer Nutzung die Standortermittlung und Soforthilfe im Falle eines so genannten „Röchelanrufes“ nicht sichergestellt werden.

4.3  Es werden alle Gespräche über das Firma A+U Baumann OHG-Netz geführt. Die dauerhafte Voreinstellung (Preselection) eines Verbindungsnetzbetreibers oder die Auswahl im Einzelfall (Call-by-Call) ist nicht möglich.

4.4  Der Telefonanschluss unterstützt folgende Leistungsmerkmale:

  • CLIP (Calling Line Identification Presentation): Die A-Rufnummer wird beim B-Teilnehmer angezeigt
  • CLIR (Calling Line Identification Restriction): Der A-Teilnehmer unterdrückt die Anzeige der A-Rufnummer beim B-Teilnehmer
  • CFB/CFNR/CFU (Call Forewarding Busy / No Reply / Unconditional): Rufweiterleitung bei Besetzt / Nichtmelden / Permanent.
  • FAX mit G.711 inband oder T.38: Die Faxübertragung kann derzeit aus technischen Gründen mit eingeschränkter Qualität verfügbar sein
  • DTMF inband (Mehrfrequenzwahlverfahren als Nachwahl): z.B. für Tastensteuerung von Call-Center- und Hotlinesystemen.

5.   Besondere Leistungen

Die  Firma A+U Baumann OHG erbringt im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten und auf Wunsch des Kunden zusätzliche besondere Leistungen. Die zusätzlichen Leistungen sind kostenpflichtig.

5.1  Die räumliche Verlegung des Anschlusses mit Änderung der Leitungsführung.

5.2  Die Firma A+U Baumann OHG teilt auf Wunsch des Kunden eine weitere Rufnummer zu und schaltet einen zweiten analogen Telefonanschluss am Endgerät frei.

5.3  Die Firma A+U Baumann OHG ändert auf Wunsch des Kunden, die dem ihm überlassenen Anschluss zugeordnete/n Teilnehmerrufnummer/n.

5.4  Die Firma A+U Baumann OHG ändert auf Wunsch des Kunden den Eintrag des Standardkundendatensatzes in das Kommunikationsverzeichnis der Deutschen Telekom, das als Basis für gedruckte Verzeichnisse, elektronische Medien und zum Betreiben telefonischer Auskunftsdienste benutzt wird.

5.5  Die Firma A+U Baumann OHG konfiguriert auf Wunsch des Kunden durch die Änderung eines Leistungsmerkmals den Anschluss um.

6.   Telefonie-Flatrates und deren Nutzungsbedingungen

6.1  Die Firma A+U Baumann OHG überlässt dem Kunden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten für optional die pauschale Abrechnung (‚Flatrate’) für Verbindungen zu

  • Rufnummern der Ortsnetzbereiche im nationalen Festnetz (nationale Flatrate), und/oder
  • Rufnummern in den Festnetzen bestimmter Länder oder Ländergruppen, und/oder
  • Rufnummern in den nationalen Mobilfunknetzen, oder
  • Kombinationen aus obigen Möglichkeiten

als Tarifoptionen entsprechend der jeweils gültigen Preisliste.

6.2  Die pauschale Tarifierung gilt nicht für

  • Datenverbindungen zu Telefon- oder ISDN-Anschlüssen, ausgenommen Verbindungen zur Faxübermittlung,
  • Verbindungen, die nicht zu Rufnummern der obigen Bereiche aufgebaut werden; insbesondere Verbindungen zu Sonderrufnummern, nationalen Teilnehmerrufnummern 032, Online-Diensten und Interneteinwahldiensten, sowie
  • Verbindungen, bei denen der Anrufer von der Dauer des Anrufes abhängige Vermögensvorteile (z.B. Werbehotlines) erhalten soll.

6.3  Bei der Firma A+U Baumann OHG werden Flatrates als optionale Abrechnung nur zugleich für alle Accounts, Kanäle oder Rufnummern überlassen, die unter einem Anschluss gebündelt sind.

6.4  Die Flatrates gelten nicht für Telekommunikations- und Mehrwertdienstanbieter sowie Anbieter von Massenkommunikationsdiensten wie Call-Center, Telefonmarketing- und Massenfaxversanddiensten. Der Kunde darf Flatrates nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere nicht für oben aufgeführte Tätigkeiten und Geschäftszwecke oder für eine gewerbliche Nutzung, welche über die Bestimmungen entsprechend Punkt 1.1 hinausgeht. Der Kunde ist verpflichtet, für Verbindungen, die damit nicht unter die Tarifierung der Flatrate fallen die minutenabhängigen Verbindungspreise entsprechend der Preisliste zu zahlen. Bei Verstößen ist die Firma A+U Baumann OHG berechtigt, die Flatrates fristlos zu kündigen.

7.   Internet-Flatrates und deren Nutzungsbedingungen (Fair Usage)

7.1  Internet-Flatrates sind technisch und kommerziell auf das durchschnittliche Nutzungsverhalten von Privatkunden abgestimmt. Dieses Nutzungsverhalten ist insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass mindestens einen Endpunkt der Kommunikationsverbindung ein Mensch bildet.

Automatisierte Programm-zu-Programm-Kommunikation, wie sie z.B. der Betrieb eines Servers (z.B. für Filesharing) oder größere Netzwerke hervorrufen, sind nicht mit der Internet-Flatrate abgedeckt.

7.2  Der Kunde ist angehalten die Internet-Flatrate maßvoll (fair usage) zu nutzen. Insbesondere liegt keine maßvolle Nutzung vor, wenn der Kunde über einen Betrachtungszeitraum von mehr als 4 Wochen, mehr als das Doppelte des durchschnittlichen Datenvolumens aller Internet-Flatrates überträgt.

7.3  Die Internet-Flatrate für Privatkunden darf nicht über die Bestimmung gem. Punkt 1.1 zu gewerblichen Zwecken genutzt werden.

7.4  Die Internet-Flatrate darf nur von Haushaltsangehörigen des Kunden und für deren eigenen Bedarf genutzt werden. Insbesondere darf der Zugang keinen öffentlichen Charakter (z.B. als WLAN-Access-Point) haben.

7.5  Ein wiederholter Verstoß des Kunden gegen die Internet-Flatrate-Bedingungen, stellen einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar.

8.   Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde ist insbesondere verpflichtet

  • die Stromversorgung für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung der beim Kunden notwendigen technischen Anlagen (Netzabschluss, Modem) bereitzustellen.
  • die zur Verfügung gestellten technischen Anlagen (Netzabschluss, Modem) betriebsbereit zu halten. Bei Stromausfall sind Notrufverbindungen (110, 112) nicht möglich,
  • die Kosten für die Bearbeitung einer Störungsmeldung durch die Firma A+U Baumann OHG zu ersetzen, falls sich nach Prüfung herausstellt, dass die Ursache für die Störung im Verantwortungsbereich des Kunden liegt,
  • alle Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an der Leitung nur von der Firma A+U Baumann OHG bzw. deren Erfüllungsgehilfen durchführen zu lassen,
  • technische Anlagen von der Firma A+U Baumann OHG nicht zu stören oder zu beschädigen,
  • Account- und Zugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben,
  • vertragsrelevante Änderungen von Namen, Anschrift, Bankverbindung, Anzahl der angeschlossenen Wohneinheiten, etc. der Firma A+U Baumann OHG unverzüglich mitzuteilen,
  • die Leitung nur für eigene Zwecke innerhalb der vertraglich vereinbarten Wohneinheit/en bzw. Räumlichkeiten zu nutzen. Es ist nicht gestattet, bezogene Leistungen oder Teile hiervon, ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der Firma A+U Baumann OHG, ganz oder teilweise Dritten zu überlassen.

9.   Leistungsstörungen / SLA

9.1  Die Firma A+U Baumann OHG gewährleistet die Erbringung ihrer Leistungen nach dem anerkannten und üblichen Stand der Technik und unter Einhaltung aller anwendbaren Sicherheitsvorschriften für den ordnungsgemäßen Betrieb des Netzes. Störungen an Leitungen werden von der Firma A+U Baumann OHG unverzüglich gemäß den nachfolgend genannten Entstörungsfristen im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten beseitigt.

9.2  Störungsannahme:

Firma A+U Baumann OHG
Telefon: +49 921 5161180
Fax: +49 921 5161101

9.3  Service Levels für die Firma A+U Baumann OHG

Störungsannahme:
0:00 Uhr bis 24:00 Uhr an 365 Tagen im Jahr
Servicebereitschaft:
8:00 Uhr bis 18:00 Uhr Montag bis Freitag außer an gesetzlichen Feiertagen
Regelentstörzeit: 24 Stunden
Wartungsfenster: 3:00 Uhr bis 5:00 Uhr

9.4  Servicebereitschaft

Unter der Servicebereitschaft sind die Zeiträume zu verstehen, in denen die Firma A+U Baumann OHG zur Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen verpflichtet ist.

Während der Servicebereitschaft

  • versucht die Firma A+U Baumann OHG, die Störungsursache vom Betriebsgelände der Firma A+U Baumann OHG aus zu ermitteln (Ferndiagnose),
  • berät die Firma A+U Baumann OHG den Kunden bei Bedarf telefonisch über geeignete Test- und/oder Fehlerbehebungsmaßnahmen,
  • meldet die Firma A+U Baumann OHG die Störung weiter an Zulieferer und Servicepartner, wenn als Störungsursache ein Fehler in deren Zuständigkeitsbereich zu vermuten ist,
  • und sucht die Firma A+U Baumann OHG ggf. den Kundenstandort zur Eingrenzung und Behebung der Störung auf.

9.5  Regelentstörzeit

Die Regelentstörzeit ist die Zeitspanne, die unter normalen Umständen maximal bis zur Behebung der Störung verstreicht. Die Messung der Regelentstörzeit beginnt mit dem Eingang der Störungsmeldung und endet mit der Behebung der Störung. Hierfür ist nur die Servicebereitschaftszeit relevant. Die Messung endet auch, wenn der Kunde zur Abstimmung nicht erreichbar ist oder aber die Mitarbeiter der Firma A+U Baumann OHG sowie deren Servicepartner keinen Zutritt zum Gelände des Kunden oder zu den Installationsräumen der auf dem Kundengelände betriebenen Netztechnik erhalten. Sollte der Eingang der Störungsmeldung außerhalb der vereinbarten Servicebereitschaft erfolgen, beginnt die Messung der Regelentstörzeit mit dem Beginn der nächsten Servicebereitschaftszeit.

9.6  Wartungsfenster

Die Firma A+U Baumann OHG kann Dienste während des Wartungsfensters unterbrechen, wenn dies technisch und betrieblich notwendig ist.